Arbeitsrecht
In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten beraten wir Sie und vertreten Ihre rechtlichen Interessen vor den Arbeitsgerichten insbesondere im Zusammenhang mit folgenden Themengebieten:
- Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Gestaltung und Überprüfung von Arbeits- und Ausbildungszeugnissen
Abmahnungen - Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
- Durchsetzung von Forderungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder dessen Beendigung (Lohnforderungen, Urlaubsabgeltungsansprüche, Schadensersatzansprüche)
Bitte beachten Sie:
Nach § 4 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz muss ein Arbeitnehmer, der geltend macht, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Eine Zulassung der Klage nach Ablauf dieser Frist ist nur in eng begrenzten Ausnahmenfällen zulässig.
Hindenburgstraße 28
55118 Mainz
Zweigstelle:
Mombacher Straße 68
(Neue-Golden-Ross-Kaserne)
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