Kanzlei
              Portrait
              Tätigkeitsbereiche
                          Arbeitsrecht
                          Strafrecht
                          Verkehrsrecht
              Anfahrt

Arbeitsrecht

..

.

In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten beraten wir Sie und vertreten Ihre rechtlichen Interessen vor den Arbeitsgerichten insbesondere im Zusammenhang mit folgenden Themengebieten:

.

Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen 
.
Gestaltung und Überprüfung von Arbeits- und Ausbildungszeugnissen
.
Abmahnungen 
.
Vertretung in Kündigungsschutzverfahren 
.

.

.

Durchsetzung von Forderungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder dessen Beendigung (Lohnforderungen, Urlaubsabgeltungsansprüche, Schadensersatzansprüche) 
.

...

Bitte beachten Sie:
Nach § 4 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz muss ein Arbeitnehmer, der geltend macht, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Eine Zulassung der Klage nach Ablauf dieser Frist ist nur in eng begrenzten Ausnahmenfällen zulässig.

 

Hindenburgstrasse 2855118 MainzTel. 0.61.31.-.619.9870Fax: 0.61.31.-.619.9871E-Mail: info@strafverteidigung-mz.de